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Staatsbank der DDR

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Die Staatsbank der DDR war die Nationalbank der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Sie ging am 1.01 1968 aus der Deutschen Notenbank hervor und übernahm zu dem Großteil die gleichen Aufgaben.

Zu den Aufgaben der Staatsbank der DDR gehörte u.a die Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr und die Kontrolle des Geldumlaufes innerhalb der DDR, sowie der Zahlungsverkehr in das Ausland. Außerdem verwaltete, kaufte und verkaufte die Bank Wertpapiere, Edelmetalle u.ä.. Die Staatsbank war auch für die Kontoführung der staatlichen Einrichtungen und der Volkseigenen Betriebe verantwortlich. In jedem der 15 Bezirke der DDR hatte die Staatsbank mindestens eine Hauptfiliale.

Bemerkenswert ist die besondere, mit einem Gesetz 19.12 1974 festgeschriebene, politische Abhängigkeit der Staatsbank, wonach der Präsident der Bank dem Ministerrat angehörte.

Nach der Wende wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen.

Siehe auch: Mark der DDR

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